Rückerstattungsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 4. Oktober 2025 · Gilt für Dienstleistungen von Echolytik (B2B). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

1. Anzahlungen & Reservierungen

  • Anzahlungen sichern Termine und Vorleistungen (Planung/Vorbereitung).
  • Storno vor Projektbeginn: Rückerstattung abzüglich bereits angefallener, nachweisbarer Vorleistungen/Drittkosten.
  • Nach Kickoff/Messung: Anzahlung wird auf erbrachte Leistungen angerechnet; ein Überschuss wird gutgeschrieben/erstattet.

2. Stornofristen (Einsätze vor Ort)

  • > 10 Arbeitstage vorher: 100 % Rückerstattung der geplanten Arbeitszeit, abzüglich Drittkosten.
  • 5–10 Arbeitstage: 50 % der geplanten Arbeitszeit.
  • < 5 Arbeitstage: 0 % (Blockung/Logistik), Drittkosten werden weiterberechnet.

3. Digitale Lieferungen

Für Berichte, Pläne, Simulationen gilt: Nach Lieferung kein Anspruch auf Rückerstattung; Mängel beheben wir kostenfrei im Rahmen des vereinbarten Umfangs.

4. Umbuchungen

Eine Terminverschiebung ist 1× kostenfrei möglich, wenn die Anfrage ≥ 7 Tage vorher eingeht und ein gleichwertiger Ersatztermin verfügbar ist.

5. So beantragen Sie eine Rückerstattung

  1. Kurze E-Mail an [email protected] mit Projektnummer und Grund.
  2. Wir prüfen innerhalb von 5 Arbeitstagen und schlagen ggf. Alternativen (Umbuchung, Gutschrift) vor.
  3. Genehmigte Erstattungen erfolgen auf demselben Zahlungsweg.

Abweichungen können individuell im Angebot/Vertrag geregelt werden. Maßgeblich sind stets die dort genannten Bedingungen.